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Säule 3a – was passiert bei vorzeitiger Pensionier
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Frage: Ich wurde in diesem Jahr vorzeitig pensioniert und erhalte eine Übergangsrente. Was passiert mit meinem Säule 3a Konto und darf ich bis zum AHV-Alter weiter den jährlich zugelassenen Maximalbeitrag einzahlen?
Antwort: Bis zum regulären Pensionsalter müssen in jedem Fall die AHV-Beiträge entrichtet werden, auch wenn AHV-Leistungen mit einer entsprechenden Kürzung vorbezogen werden. Die Höhe der AHV-Beiträge ist abhängig vom aktuellen Renteneinkommen und vom Vermögen. Anders verhält es sich bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a): Unabdingbare Voraussetzung für die einkommenssteuerliche Abzugsfähigkeit der jährlichen Beiträge an die Säule 3a ist, dass ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird. Für das Jahr, in welchem die Erwerbstätigkeit beendet wird, darf der maximale Beitrag abgezogen werden. Anschliessend kann die Säule 3a nicht weiter finanziert werden.